Zurück zur Seite

MARINAGRIEBl.COM — PRODUKTFOTOGRAFIE 


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten der Auftragnehmerin und des Auftraggebers im Rahmen der Fotodienstleistungen.


Präambel / Einführung:


Die kommerzielle Produktfotografin Marina Griebl, registriert als Berufsfotografin bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und tätig auf Basis der Kleinunternehmerregelung, nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt, einerseits, und die Person, die Fotodienstleistungen in Auftrag gibt, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, andererseits, erkennen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Fotodienstleistungen an.

Auftragnehmerin: Marina Griebl
Auftraggeber: jede natürliche oder juristische Person, die Fotodienstleistungen bestellt

Gemeinsam: die „Parteien“

Die nachfolgenden AGB regeln die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Fotodienstleistungen:


1. Vertragsgegenstand

1.1Verpflichtung zur Leistungserbringung.

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, in diesen AGB beschriebenen Leistungen zu erbringen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Leistungen anzunehmen und fristgerecht zu bezahlen.


1.2. Leistungsumfang.

Die Leistungen der Auftragnehmerin umfassen die Organisation und Durchführung der Produktfotografie des Auftraggebers sowie die Basisretusche der Fotos für die digitale Nutzung (Farbkorrektur, Zuschneiden, Staub- und kleine Makelretusche).


1.3. Durchführungsort.

Die Fotografie erfolgt nach Absprache entweder bei der Auftragnehmerin oder beim Auftraggeber.


1.4. Lizenzrechte und Portfolioverwendung

Dem Auftraggeber wird eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der gelieferten Fotomaterialien für seine kommerziellen Zwecke eingeräumt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Veröffentlichung auf Websites, in sozialen Medien, auf Marktplätzen, in Werbematerialien und Marketingkampagnen. Exklusive Nutzungsrechte können nur auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gegen zusätzliches Honorar eingeräumt werden. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Fotomaterialien für Portfoliozwecke, auf ihrer eigenen Website (https://marinagriebl.com), in sozialen Medien oder in Ausstellungen zu verwenden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.5. Abnahmebedingungen.

Die ordnungsgemäße Leistungserbringung gilt als bestätigt, wenn der Auftraggeber keine begründeten Beanstandungen schriftlich per E-Mail (contact@marinagriebl.com) oder Messenger innerhalb von 3 Kalendertagen nach Erhalt der Fotomaterialien erhebt.

1.6. Übergabe der Fotomaterialien.

Die Übergabe der Fotomaterialien erfolgt per Download-Link und wird durch schriftliche Benachrichtigung (E-Mail oder Messenger) bestätigt.


1.7. Anzahlung und Vorbereitungsmaßnahmen.

Eine Anzahlung von 30 % des Preises ist spätestens 3 Kalendertage vor dem vereinbarten Fototermin zu leisten. Diese deckt Vorbereitungsmaßnahmen der Auftragnehmerin ab (Technische Vorgaben, Abstimmung von Referenzen, Beratung und Projektvorbereitung). Die Anzahlung bestätigt die Zustimmung des Auftraggebers zu diesen AGB und begründet das Recht der Auftragnehmerin, die restliche Zahlung nach Abschluss des Projekts zu verlangen.


2. Rechte und Pflichten der Parteien

2.0 Schriftliche Vereinbarungen

Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien, einschließlich technischer Vorgaben, Änderungswünsche, Absprachen zu Terminen und Leistungen, müssen schriftlich erfolgen (per E-Mail oder Messenger). Mündliche Absprachen, Telefonate oder Sprachnachrichten haben keine rechtliche Gültigkeit, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden.

2.1 Pflichten der Auftragnehmerin

2.1.1 Erfüllung der Leistungen in vereinbarter Qualität und Frist

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die vereinbarten Fotodienstleistungen unter Einhaltung der schriftlich vereinbarten Technischen Vorgaben in vereinbarter Qualität und innerhalb der vereinbarten Fristen zu erbringen. Die Qualität umfasst insbesondere die Übereinstimmung mit den technischen Vorgaben des Auftraggebers, vereinbarten Referenzbildern und sonstigen schriftlich vereinbarten  Kriterien. 


2.1.2 Berücksichtigung schriftlich bestätigter Änderungswünsche

Die Auftragnehmerin berücksichtigt Änderungswünsche des Auftraggebers nur, wenn diese innerhalb von 3 Kalendertagen nach Lieferung der Fotomaterialien schriftlich eingereicht werden und Abweichungen von den zuvor vereinbarten technischen Vorgaben betreffen, die von der Auftragnehmerin nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Änderungswünsche, die über die vereinbarten technischen Vorgaben hinausgehen, auch wenn sie innerhalb der 3-Tages-Frist eingereicht werden, gelten als gesonderte Leistungen und werden zusätzlich berechnet.


2.1.3 Lieferfrist für Fotomaterialien

Die Auftragnehmerin stellt die fertigen Fotomaterialien innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abschluss der Fotoproduktion per Download-Link zur Verfügung, sofern nicht schriftlich per E-Mail (contact@marinagriebl.com) oder Messenger eine abweichende Frist vereinbart wurde. Die Übergabe gilt als erfolgt, sobald der Auftraggeber die Bereitstellung schriftlich bestätigt. Unterbleibt die schriftliche Bestätigung innerhalb von 5 Kalendertagen nach Bereitstellung, gilt die Übergabe dennoch als wirksam erfolgt.


2.1.4 Erbringung von Leistungen durch Dritte

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Teile der in diesen AGB beschriebenen Leistungen, einschließlich Video- oder Spezialdienstleistungen, durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen. In diesem Fall bleiben alle Bestimmungen dieser AGB für den Auftraggeber verbindlich, und die Auftragnehmerin haftet weiterhin für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen.


2.2 Pflichten des Auftraggebers

2.2.1 Bereitstellung der Technischen Vorgaben

Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin die schriftlich festgelegten Technischen Vorgaben per E-Mail oder Messenger zur Verfügung. Alle mündlichen Absprachen müssen anschließend schriftlich bestätigt werden. Änderungen oder Ergänzungen der Technischen Vorgaben sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und von der Auftragnehmerin bestätigt wurden.


2.2.2 Bereitstellung der Produkte

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Produkte für die Fotoproduktion spätestens 1 Kalendertag vor dem vereinbarten Fototermin bereitgestellt oder übermittelt werden. Bei Verzögerungen kann die Auftragnehmerin den Termin verschieben oder nach Absprache zusätzliche Kosten geltend machen.


2.2.3 Zahlungspflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Anzahlung von 30 % spätestens 3 Kalendertage vor dem Fototermin zu leisten. Der Restbetrag ist innerhalb von 1 Kalendertag nach Bereitstellung der Vorschau zu zahlen. Die endgültige Übergabe der Fotomaterialien erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.


2.2.4 Prüfung der Fotomaterialien und Änderungswünsche

Der Auftraggeber lädt die Fotomaterialien innerhalb der gültigen Linkfrist (30 Tage) herunter, prüft sie auf Übereinstimmung mit den zuvor vereinbarten technischen Vorgaben und übermittelt berechtigte Änderungswünsche schriftlich innerhalb von 3 Kalendertagen, nur soweit sie Abweichungen von den vereinbarten technischen Vorgaben betreffen, die von der Auftragnehmerin nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Änderungswünsche, die über die vereinbarten technischen Vorgaben hinausgehen, auch wenn sie innerhalb der 3-Tages-Frist eingereicht werden, gelten als gesonderte Leistungen und werden zusätzlich berechnet.

2.2.5 Anerkennung künstlerischer Freiheit

Der Auftraggeber erkennt an, dass die Auftragnehmerin bei Fotografie und Retusche künstlerische Entscheidungen trifft, insbesondere in Bezug auf Perspektive, Komposition, Lichtsetzung, Farbkorrektur und Stilmittel. Der Auftraggeber vertraut den künstlerischen Entscheidungen der Auftragnehmerin und ist mit Beispielen ihrer Arbeiten vertraut. Geringfügige Abweichungen, wie z. B. in Perspektive, Winkel, Farbton, Helligkeit oder Lichtsetzung, die nicht ausdrücklich in den schriftlich übermittelten technischen Vorgaben festgelegt sind, begründen keinen Anspruch auf kostenlose Nachbearbeitung.

2.3. Rechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber kann die Abnahme der Fotomaterialien nur verweigern, wenn die vereinbarten, konkreten Anforderungen der schriftlich festgelegten technischen Vorgaben nachweislich nicht erfüllt wurden. In diesem Fall muss der Auftraggeber berechtigte Änderungswünsche schriftlich (email oder messenger) innerhalb von 3 Kalendertagen nach Erhalt der Materialien einreichen. Jeder Änderungswunsch wird einmalig berücksichtigt; alle nachfolgenden oder außerhalb der vereinbarten technischen Vorgaben liegenden Änderungswünsche gelten als gesonderte Leistungen und werden zusätzlich berechnet. Enthielten die technischen Vorgaben keine konkreten Angaben, gelten die Bestimmungen von Abschnitt 2.2.5, und zusätzliche Bearbeitungen werden gesondert berechnet.


3. Preis und Zahlungsbedingungen 

3.1. Vereinbarung des Preises.

Der vereinbarte Preis umfasst die Fotodienstleistungen, einschließlich der Basisretusche, wie Farbkorrektur, Zuschneiden sowie Entfernen kleiner Staubpartikel oder kleiner Makel. Alle komplexen Retuschen, Compositings, Druckvorbereitungen oder zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet und bedürfen einer separaten schriftlichen Vereinbarung.

3.2. Leistungsumfang.

Der vereinbarte Preis umfasst die Fotodienstleistungen einschließlich Basisretusche, wie Farbkorrektur, Zuschneiden sowie Entfernen kleiner Staubpartikel oder kleiner Makel. Alle komplexen Retuschen, Compositings, Druckvorbereitungen oder zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.

3.3. Zahlungsmodalitäten.

  • Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Preises ist spätestens 3 Kalendertage vor dem vereinbarten Fototermin zu leisten. Die Anzahlung bestätigt die Zustimmung des Auftraggebers zu diese AGB und berechtigt die Auftragnehmerin, die Durchführung der vereinbarten Leistungen zu planen.
  • Der Restbetrag ist innerhalb von 1 Kalendertag nach Bereitstellung der Vorschau zu zahlen.
  • Definition Vorschau: Unter Vorschau versteht man die vom Auftragnehmer bereitgestellten, nicht final retuschierten Bilder in Form von Wasserzeichen, Screenshots oder Download-Link zur Freigabe durch den Auftraggeber.
  • Die Übergabe der finalen, vollständig retuschierten Fotomaterialien erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Jegliche Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe der Fotomaterialien vor vollständiger Bezahlung ist ausdrücklich untersagt.


3.4. Währung und Überweisung.

Zahlungen erfolgen in Euro per Banküberweisung auf das von der Auftragnehmerin angegebene Konto.


3.5. Absage und Verschiebung.

Bei Absage oder Verschiebung des Fototermins durch den Auftraggeber bleibt die Anzahlung gemäß Punkt 1.7. und Punkt 3.3. nicht erstattbar, da sie die Vorbereitung der vereinbarten Leistungen abdeckt. Eine Verschiebung auf einen anderen, gemeinsam vereinbarten Termin ist nach Absprache möglich.

Sollte die Auftragnehmerin aus zwingenden Gründen den Fototermin absagen müssen, wird die Anzahlung vollständig erstattet oder ein neuer Termin einvernehmlich festgelegt.


3.6. Leistungen an Unternehmer in der EU.

Die Auftragnehmerin stellt Rechnungen gemäß Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 UStG) ohne österreichische Umsatzsteuer aus. Bei Leistungen an Unternehmer innerhalb der EU wird ebenfalls keine österreichische Umsatzsteuer berechnet; die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge-Verfahren)


3.7. Kosten für Dritte

Zahlungen für externe Dienstleister (z. B. Modelle, Set-Designer, Visagisten, Make-up, Maniküre oder andere nicht erstattungsfähige Aufwendungen für Requisiten) oder für die Anmietung externer Fotostudios sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig, es sei denn, der jeweilige Dienstleister oder das Studio gewährt eine Rückerstattung. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Der Auftraggeber trägt diese Kosten direkt oder erstattet sie nach Vorlage entsprechender Belege.


4. Haftung

4.1. Haftung.

Die Auftragnehmerin und der Auftraggeber haften für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der Verpflichtungen aus diese AGB gemäß den Bestimmungen des österreichischen Rechts und den Bedingungen diese AGB. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere für geringfügige ästhetische Abweichungen, Unterschiede in der Farbwiedergabe auf Monitoren oder unvorhergesehene technische Fehler, ist ausgeschlossen.


4.2. Beanstandungen.

Qualitätsbeanstandungen müssen innerhalb von 3 Kalendertagen nach Erhalt der Fotomaterialien schriftlich geltend gemacht werden.


4.3. Verzugsentschädigung bei verspäteter Leistungserbringung.

Bei verspäteter Erbringung der vereinbarten Leistungen kann der Auftraggeber eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,1 % des vereinbarten Preises pro Kalendertag verlangen.


4.4. Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung.

Bei verspäteter Zahlung des vereinbarten Entgelts ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % des ausstehenden Betrags pro Kalendertag zu berechnen.


4.5. Streitbeilegung.

Streitigkeiten zwischen den Parteien sollen zunächst gütlich verhandelt werden. Kommt keine Einigung zustande, ist das zuständige Gericht der Sitz der Auftragnehmerin in Wien.


4.6. Aufbewahrung der bereitgestellten Gegenstände.

Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gegenstände werden für maximal 15 Kalendertage nach Abschluss des Projekts aufbewahrt. Sollte der Auftraggeber die Gegenstände nicht abholen oder die Versandkosten innerhalb dieser Frist nicht begleichen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, nach eigenem Ermessen über die Gegenstände zu verfügen.


5. Urheberrechte und Nutzung


5.1. Urheberschaft

Die Auftragnehmerin ist Urheberin aller im Rahmen diese AGB erstellten Materialien (§§ 1 ff Autorenrechtsgesetz — ARG). Sie behält sich alle Rechte an den Materialien vor.


5.2. Nutzung durch die Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die erstellten Fotomaterialien für ihr Portfolio, ihre Website, soziale Medien, Druckkataloge sowie als Referenzmaterial in Präsentationen zu verwenden, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf (§ 11 ARG).


5.3. Nutzung durch den Auftraggeber

Dem Auftraggeber wird eine nicht-exklusive, unbefristete, weltweite Lizenz zur Nutzung der Fotomaterialien für kommerzielle Zwecke eingeräumt. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Fotomaterialien für ihr Portfolio, ihre Website, soziale Medien oder Ausstellungen zu verwenden.


5.4. Urhebernennung

Die Nennung der Auftragnehmerin als Urheberin ist nicht erforderlich, sofern dies nicht schriftlich anders vereinbart wurde.


5.5. Nutzung im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz

Die Verwendung von Fotografien oder Teilen davon, die von der Auftragnehmerin erstellt wurden, im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (z. B. für das Training von KI-Systemen, die Generierung neuer Bilder oder ähnliche Zwecke) ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin untersagt. Für eine derartige Nutzung ist eine separate Vereinbarung abzuschließen, in der Umfang, Dauer und Vergütung festgelegt werden. Ohne eine solche Vereinbarung verbleiben alle Urheberrechte bei der Auftragnehmerin.

5.6 Exklusive Nutzungsrechte 

Exklusive Nutzungsrechte können nur durch gesonderte schriftliche Vereinbarung gegen zusätzliche Vergütung übertragen werden.


6. Höhere Gewalt (Force Majeure)

6.1. Definition und Beispiele.

Die Parteien sind von der Haftung für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung dieser AGB befreit, wenn diese auf unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegende Umstände („höhere Gewalt“) zurückzuführen ist, z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, längere Stromausfälle oder Unterbrechungen von Internet/Kommunikation.

6.2. Mitteilungspflicht.

Im Falle höherer Gewalt, die diese AGB unmöglich macht, sind beide Parteien von ihren Verpflichtungen befreit. Die von höherer Gewalt betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich, sobald dies möglich ist, schriftlich informieren, spätestens jedoch innerhalb von 3 Kalendertagen nach Wegfall des Hindernisses oder sobald eine Mitteilung möglich ist. Unterlässt sie dies, entfällt das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen.

6.3. Folgen und Terminverschiebungen.

In Fällen höherer Gewalt sind beide Parteien berechtigt, vereinbarte Termine ohne Vertragsstrafen zu verschieben. Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten wird nach Wegfall der Umstände unverändert fortgesetzt.


7. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

7.1. Anwendungsbereich

Dieses Widerrufsrecht gilt ausschließlich für natürliche Personen (Verbraucher), die diese AGB nicht für berufliche oder selbständige Zwecke abschließen. Unternehmer (§ 1 KSchG) und juristische Personen sind ausdrücklich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

7.2. Widerrufsfrist

Verbraucher können diese AGB innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

7.3. Form des Widerrufs

Der Widerruf muss schriftlich per E-Mail (z. B. an contact@marinagriebl.com) oder über Messenger erfolgen.

7.4. Ausschluss des Widerrufsrechts

Wurde die Dienstleistung vollständig innerhalb der Widerrufsfrist erbracht und hat der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, entfällt das Widerrufsrecht gemäß § 18 FAGG.

7.5. Verbraucher aus anderen EU-Mitgliedstaaten

Für Verbraucher aus anderen EU-Mitgliedstaaten können die jeweiligen nationalen Widerrufsregelungen gelten.


8. Weitere Bestimmungen 

8.1. Alle Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem Recht.

8.2. Änderungen oder Ergänzungen nur schriftlich gültig. 

8.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der Auftragnehmerin, Wien.

8.4. Die Veröffentlichung dieser AGB auf der Website stellt ein öffentliches Angebot dar. Die geleistete Anzahlung gilt als Zustimmung des Auftraggebers zu diesen AGB und deckt die Vorbereitungsarbeiten ab.

8.5. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung auf der Website: https://marinagriebl.com/datenschutz.